Fussball WM 2006 nicht als Marke schutzfähig


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05.02.2012

Der Weltfussballverband Fifa kann die Bezeichnung "Fussball WM 2006" nicht markenrechtlich monopolisieren. Damit können auch Unternehmen, die keine Fifa-Lizenz haben, mit diesem Begriff jetzt werben.

Unsicherheiten bezüglich der Marke „Fußball WM 2006“ bestehen auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2006 (Az.: I ZB 96/05 und 97/05) weiter fort. Die FIFA wies darauf hin, die Aussage, nun könne jeder mit Fußball WM 2006 werben, treffe nicht zu. Die Verwendung dieser Bezeichnung könne nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb immer noch einen Rechtsverstoß darstellen; es bestehe daher nach wie vor insoweit Werbeschutz für die Sponsoren. Die FIFA werde je nach Schwere des Einzelfalls entscheiden, ob sie rechtlich gegen Werbemaßnahmen vorgehe.

Begrüßt wurde die BGH-Entscheidung vom deutschen Einzelhandel. Der Brachenverband HDE, Hauptverband des Deutschen Einzelhandels, geht davon aus, dass Einzelhandelsunternehmen die letzten Wochen vor der WM dazu nutzen werden, Werbestrategien noch verstärkt auf die Weltmeisterschaft auszurichten. Der Markenverband erklärte, die BGH-Entscheidung gebe den Unternehmen den notwendigen Freiraum, um in ihrer Werbung Bezug auf das Fußballereignis zu nehmen.

Bezüglich des Begriffs „WM 2006“ ist die rechtliche Auseinandersetzung noch nicht beendet; der Streit um diese Marke wurde vom BGH an das Bundespatentgericht zurückverwiesen. Im Übrigen hat die FIFA für einige Produkte den Begriff „WM 2006“ auch auf europäischer Ebene beim Harmonisierungsamt für Binnenmarken schützen lassen. Die Firma Ferrero hat auch gegen diese Eintragung Beschwerde eingelegt, über die bislang noch nicht entschieden wurde. Gegen die Beschwerdeentscheidung steht der Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg offen.